Nein, im Gegenteil!
Die UBS wurde in den Vereinigten Staaten angeklagt. Wäre der Prozess gegen die UBS ausgefallen, so hätten sie rund 52.000 Daten ausliefern müssen. Die Daten hätten die Schweiz aber gar nie verlassen können, da es gegen Schweizer Recht verstossen hätte.
In einem Vergleich und mehreren Diskussionen scheint die USA das eingesehen zu haben, und hat das Zivilverfahren gegen die UBS wieder eingezogen. Sie hat stattdessen das handelsübliche "Amtshilfeverfahren" für rund 4.450 Konten beantragt.
In diesem Vergleich musste sich die Schweiz bereit erklären, die 4.450 Daten innerhalb von einem Jahr kontrolliert zu haben (ob es auch wirklich Steuerbetrüger sind - sonst werden keine Daten ausgeliefert). Die ersten 160 Daten folgen schon in wenigen Tagen/Wochen. Es kann gut sein, dass es sich bei diesen Daten um Terror-Organisationen (o.Ä.) handelt.
Somit ging also alles seinen Weg - und zwar den richtigen.
Wie du vielleicht mitbekommen hast, hat die Schweizer Wirtschaft nach beendigen dieses Vergleiches einen regelrechten "Schnellboom" erlebt. So stiegen die UBS Aktien am Donnerstag und Freitag um über 5% (täglich) an. Auch andere Schweizer Banken hatten einen guten Wochenabschluss. Ebenfalls hat es der SMI locker über 6.000 Punkte geschafft.
Der Grund wieso man in vielen ausländischen Zeitungen schreibt "Bankgeheimnis dahin" ist recht klar. Die Länder wollen, dass jetzt alle Leute Ihr "Steuerhinterziehunggeld" aus der Schweiz abziehen. Und mit solchen Sätzen verunsichern sie die meisten Bürgern.
Und Hand aufs Herz: Selbst wenn vielleicht einmal auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet werden würde: Wo bitte will man sein Geld sonst hinbringen, wo es doch noch sicher ist - und nicht gleich illegal? Auf die Caymen-Inseln? Ja wohl kaum :-D