Frage:
DBA Schweiz 183 Tage?
jt___
2007-03-14 09:05:27 UTC
Hallo,
wenn ein in D Steuerpflichtiger (ich) im Jahr 2006 freiberuflich tätig war und - in 2007 eine Rechnung stellt (auch für den Zeitraum 2006)
- sowie in 2007 3 Monate in D freiberuflich tätig war (und Rg. stellt)
- ABER danach für mindestens 183 Tage in der Schweiz tätig ist,
WO erfolgt die Besteuerung dann für die 2006er-Monate?

Da die Einnahme erst in 2007 erfolgt müsste die Versteuerung dann also in der CH sein, ist dies richtig?

Vielen Dank für kurze Hinweise :-)
Zwei antworten:
hacire66
2007-03-14 09:53:07 UTC
Tag der Rechnungstellung ist immer ausschlaggebend, und wo die Leistung erbracht worden ist.

In der EU ist immer der Hauptwohnsitz oder Sitz des Gewerbes maßgebend.

Die höhe der Einkünfte müsste man auch wissen, damit man es besser beantworten könnte.

Ich würde einen Finanzbeamten fragen oder hast du einen Steuerberater.
rronny
2007-03-16 06:07:35 UTC
Willst du auf diese Frage wirklich hier die richtige Antwort haben ? Ich glaube, da wartet doch schon ein freundlicher Finanzbeamter oder Steuerberater mit der Antwort ...

mfg ronny


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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