Frage:
Quellensteuer/Gemeindesteuer?
LisaS.
2008-04-04 15:30:32 UTC
hallo, ich bin Deutsche und arbeite in der CH (in ZH), meine Aufenthaltsbewilligung hab ich noch nicht, wird wahrscheinlich L oder B sein. Müßte ich nur die Quellensteuer zahlen, die von Kanton zu Kanton anders ist oder muss ich auch eine Gemeindesteuer zahlen, die außerhalb der ZH city anders ist? Ich bin nämlich gerad auf der Suche nach ner Wohnung und ich hab gehört, dass man außerhalb der City weniger besteuert wird. Ist das wriklich so? Oder muss man nur die Quellensteuer zahlen, die für Kanton ZH überall gilt???
Hoffe ihr versteht meine Frage

mfg
Einer antworten:
newuser2007
2008-04-04 15:42:34 UTC
Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden wir Ausländer (solange wir keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen) direkt an der Quelle geschröpft, d. h. die sg. Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.



Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung. Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der Steuerbehörde zuführen.



Eine "ordentlichen Veranlagung", d. h. also eine Steuererklärung muss allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen wohl) 120.000,- CHF im Jahr verdient.



Weitere Informationen im angefügten Link

http://www.hallo-schweiz.ch/CH_14_QST.htm

Quellensteuer


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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