Frage:
Warenversand in die Schweiz?
kapitän ahab
2008-11-07 00:27:59 UTC
Habe über ein Auktionshaus etwas verkauft. Nach Kaufabschluß wurde ersichtlich, dass der Käufer in der Schweiz wohnt. Der Kaufpreis beträgt ohne Porto 180,- Euro. Nun möchte der Käufer dem Paket eine Rechnung über 100,.- Euro beigelegt haben, wahrscheinlich der Steuer wegen. Eine Rechnung schreibe ich gar nicht da ich Privatverkäfer bin, wenn ich einen einfachen zettel beilege mit einer Warenwertangabe 100 Euro , mache ich mich doch strafbar - ODER ????
Zwei antworten:
Sonja B
2008-11-07 00:34:47 UTC
Auf jeden Fall solltest du ihn nochmal anmailen und ihm mitteilen, dass du zwar bereit wärst eine Rechnung beizulegen (kannst du ja am PC erstellen bzw ausschreiben), aber nur eine korrekte !!!



Klar, hat das etwas mit dem Zoll usw zu tun (ich weiß ja nicht, was er gekauft hat), aber das wußte er ja vorher! Dann muss er halt nichts in Deutschland ersteigern!



Sonst frag doch einfach mal hier nach:





Informations- und Wissensmanagement Zoll





Auskunft für Privatpersonen

Tel.: 0351/44834-510

Fax: 0351/44834-590

E-Mail: info.privat@zoll.de
2008-11-07 00:35:03 UTC
durch eine Rechnung schreiben machst du dich bestimmt nicht strafbar. Schreibe ihn einfach eine Rechnung, dass kann auch ein Privatmann machen.



Wie schon gesagt, braucht er es wohl für den Schweizer Zoll.



NACHTRAG: Das mit der MwSt ist natürlich Unsinn, da du kein Händler bist, darfst du auch keine MwSt berechnen. Aber du musst eine Zollerklärung ausfüllen, die aber total harmlos ist, frage bei der nächsten Post einfach nach.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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