Habe über ein Auktionshaus etwas verkauft. Nach Kaufabschluß wurde ersichtlich, dass der Käufer in der Schweiz wohnt. Der Kaufpreis beträgt ohne Porto 180,- Euro. Nun möchte der Käufer dem Paket eine Rechnung über 100,.- Euro beigelegt haben, wahrscheinlich der Steuer wegen. Eine Rechnung schreibe ich gar nicht da ich Privatverkäfer bin, wenn ich einen einfachen zettel beilege mit einer Warenwertangabe 100 Euro , mache ich mich doch strafbar - ODER ????