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2013-12-31 20:20:17 UTC
Ich habe nun id letzten Zeit einige Dinge auf ebay sehr günstig ersteigert - meiner Meinung nach unter dem Verkehrswert. Belege über die Transaktionen kann und werde ich beilegen.
Wenn ich diese Dinge mit den Ersteigerungsabrechnungen ( incl Porti ) in einem Paket in die Schweiz schicke , und der Gesamtwert lt Abrechnungen bleibt unter dem Freibetrag, wird dieser Wert der Einfuhr zugrunde gelegt oder schätzt der schweizerische Zoll einen - aus seiner Sicht vermutlich höheren - Verkehrswert, so dass Zoll von diesem höheren Schätzwert erhoben wird ?