Frage:
Schweizer anwesend ? Kenntnisse über Zoll ?
?
2013-12-31 20:20:17 UTC
Folgendes : Wenn ich ein Paket aus D in die Schweiz schicke, wird ab ca 60 ? CHF Zoll fällig, den der Empfänger in der Schweiz auf der Post einzahlen muss, wenn er das Paket abholt .
Ich habe nun id letzten Zeit einige Dinge auf ebay sehr günstig ersteigert - meiner Meinung nach unter dem Verkehrswert. Belege über die Transaktionen kann und werde ich beilegen.
Wenn ich diese Dinge mit den Ersteigerungsabrechnungen ( incl Porti ) in einem Paket in die Schweiz schicke , und der Gesamtwert lt Abrechnungen bleibt unter dem Freibetrag, wird dieser Wert der Einfuhr zugrunde gelegt oder schätzt der schweizerische Zoll einen - aus seiner Sicht vermutlich höheren - Verkehrswert, so dass Zoll von diesem höheren Schätzwert erhoben wird ?
Fünf antworten:
sara
2014-01-01 00:16:47 UTC
Die Rechnung geht folgendermassen:

(Nettowarenwert + Portokosten) ---> davon werden 8% MwSt berechnet.



Liegt dieser MwSt-Betrag bei maximal 5.-FR, verzichtet die CH-Zollbehörde auf die Erhebung, ebenso wird auch keine "Zollvorweisungstaxe" von der CH-Post erhoben.



Liegt der zu erhebende MwSt-Betrag über 5.-FR, kommen zur Steuer noch ca. 17.-SFR "Zollvorweisungstaxe" bei der CH-Post dazu.



Die beigelegten Rechnungen von Ebay werden meiner Erfahrung nach anerkannt - es sei denn, sie wären grob unglaubwürdig. Dann legt der Zoll den Wert selber fest. Ist mir aber noch nie passiert. Berechnet wird die CH-MwSt immer auf den Netto-Warenwert. Sind es Privatpersonen, die keine DE-MwSt ausweisen können, so gilt Netto=Brutto.



Beim Ausrechnen solltest du vorsichtshalber immer einen schlechteren Umrechnungskurs SFR/ Euro zugrundelegen, sicherheitshalber.



So in etwa ganz grob könntest du mit den 60.-FR Warenwert hinkommen. Bei Büchern werden nur 2,5 % CH-MwSt erhoben, hat man also mehr Spielraum. Daher lieber mehrere kleine Pakete schicken als ein zu grosses, da die Zollvorweisungstaxe teuer zu stehen kommt.
swissnick
2014-01-01 01:22:22 UTC
Der Verkehrswert ist egal, wenn die Ware gekauft wurde und es dafür einen Beleg gibt. Von daher machst Du alles richtig, wenn Du so wie vorher beschrieben vorgehst.



Im Übrigen wird ab einem Wert von Fr. 62.50 nicht Zoll fällig, sondern die 8% schweizerische Mehrwertsteuer, allerdings zuzüglich Zollvorweisungsgebühren von bis zu Fr. 20 - das wäre also teuer für den Empfänger.
2013-12-31 22:35:20 UTC
Es wird immer der Wert zu Grunde gelegt, was der Inhalt des Paketes tatsaechlich gekostet hat. Daher Rechnung beilegen.



http://www.konsumentenschutz.ch/sks/content/uploads/2013/12/merkblatt_verzollungskosten_12_131.pdf
?
2013-12-31 21:21:10 UTC
Ich weis nicht, wie der schweizer Zoll damit umgeht. Ich bin mit einem englischen Auto

beim deutschen Zoll vorgefahren ,um die Kosten für den Einfuhr ab zu checken und

die haben dann Stundenlang Bücher gewellst und dann habe für das Geschenkte

Auto 500e ( 25 % vom Marktwert) bezahlen müssen.:((



Ich denke nicht das Zollbeamte , sich von Quittungen oder Kaufbelegen

beeindrucken lassen . Die werden genau den Marktwert ermitteln und dann

die Einfuhrkosten in Rechnung stellen^^
2013-12-31 23:33:30 UTC
Frag mal beim Franz in Roma, der kennt die Spezialisten.

Hier sind doch keine Beamten !

Was glaubst denn Du so zusammen im Hirn ?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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